MwSt-Berechnung von Lexware Büro Easy
Für unsere Buchhaltung setzen wir das Programm "Lexware Büro Easy" ein. Bisher waren wir damit auch sehr zufrieden. Sogar das Problem, dass Rechnungen nur in ein spartanisches internes Format oder in Microsoft Word exportiert werden können, war für uns akzeptabel (man erstelle die entsprechende Word-Vorlage einfach mit LaTeX-Befehlen und speichere sie dann als "Nur Text" ab - fertig ist die wirklich hübsche PDF-Rechnung).
Doch nun sind wir auf ein wirklich kritisches Problem gestoßen. Dafür muss ich einen kleinen Exkurs in die Buchhaltung starten (keine Angst, ich bin Informatiker, daher sollte das verständlich sein *g*). Es gibt zwei Arten, die MwSt zu berechnen: Horizontal und Vertikal. Nehmen wir mal eine Rechnung über einen Netto-Posten von 3x 0,99 EUR und 19% MwSt an.
Bei der vertikalen bzw. spaltenweisen Berechnungsart wird die MwSt vom Grundpreis gebildet und gerundet, hier also 0,19 EUR. Anschließend wird diese mit dem Nettopreis addiert und das ganze mit drei Multipliziert. Dies ergibt eine Gesamtsumme von 3,54 EUR, also 0,57 EUR für's Finanzamt.
Bei der horizontalen bzw. zeilenweisen Berechnung wird der Nettopreis mit der Anzahl multipliziert und vom Ergebnis die MwSt berechnet. Das führt zu einer Gesamtsumme von 3,53 EUR, wovon 0,56 EUR das Finanzamt kassiert.
Hat man nun eine Rechnung über 20 Posten, und bei allen gibt es einen Rundungsfehler in die gleiche Richtung, macht dies immerhin schon einen Unterschied von 20ct! Beide Berechnungsarten sind laut Lexware gesetzlich zugelassen, und solange beide Geschäftspartner auf die selbe Art und Weise rechnen gibt es auch keine Probleme, bei Privatpersonen sowieso nicht. Nur: Lexware Büro Easy rechnet horizontal, der Rest der Welt (naja, fast) dagegen vertikal. Und leider lässt sich dies in diesem Programm auch nicht beeinflussen.
Schreiben wir nun einem Kunden für oben genannten Leistungen eine Rechnung über 59,40 EUR netto, so überweisen wir laut Büro Easy dem Finanzamt 11,20 EUR Umsatzsteuer. Der Kunde sieht in seinem vertikal rechnendem Buchhaltungsprogramm, sofern er den Nettobetrag eingibt, aber eine Umsatzsteuer in Höhe von 11,40 EUR, die er sich auch vom Finanzamt zurückholen möchte. Und plötzlich hat einer von uns, entweder der Kunde oder wir, das Finanzamt um 20ct betrogen!
Sicherlich, solche kleinen Abweichungen sehen unproblematisch aus. Aber erstens können sie sich ganz gut summieren, und zweitens stört es die Buchhaltung, wenn der Kunde uns 11,40 EUR überweist, obwohl wir nur 11,20 EUR erwarten. Das Problem ist Lexware durchaus bekannt, wird aber wohl nicht behoben werden, da es rechtlich OK ist, die MwSt auf diese Art zu berechnen. Und außerdem gibt es andere (aber auch teurere) Lexware-Programme, bei denen die Berechnungsart einstellbar ist.
Für uns heißt dies jedoch, dass wir unsere Suche nach einem guten Buchhaltungsprogramm fortführen werden.
Nachtrag vom 14.11.2008:
Nachdem es in den Kommentaren einige Verwirrungen gab (auch bei mir selbst), möchte ich nochmal versuchen, den Unterschied zu erläutern. Bleiben wir bei dem obigen Beispiel über drei Posten zu 0,99 EUR (wer will kann dieses auf 20*3 Posten erweitern). Die Rechenschritte sind in blauer Farbe dargestellt und nicht Bestandteil der fertigen Rechnung.
Vertical berechnet:
Posten Einzelpreis MwSt (19%) Gesamt
#1 0.99 0.19 1.18
#2 0.99 \+ 0.19 1.18
#3 0.99 \+ 0.19 1.18
===========================================
2.97 =0.57 3.54
Horizontal berechnet:
Posten Einzelpreis MwSt (19%) Gesamt
#1 0.99 1.18
#2 0.99 1.18
#3 0.99 1.18
===========================================
2.97 \\* 0.19 =0.56 3.53
Der Unterschied liegt also in der letzten Zeile, und der Fehler kann sich entsprechend summieren.