Schäuble schmollt

Published by cybso on
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Anscheinend blendet Herr Schäuble die allgegenwärtige Kritik an seiner Person doch nicht aus - und schmollt! So stellt er gegenüber der Leipziger Volkszeitung mal wieder in Frage, ob die Unverletzbarkeit der Wohnung (§ 13) auch das "heimliche Betreten" einschließt, da dies ja keine Wohnungsdurchsuchungen seien. Herr Schäuble, lesen Sie sich Artikel 13 GG doch mal genau durch. Die Wohnungsdurchsuchung ist eine Ausnahme, die unter (leider nicht mehr ganz so) engen Grenzen durch das GG geregelt wird. Das "heimliche Betreten" nicht. Das heißt aber nicht, dass es legal ist! Im Gegenteil... woanders nennt man diesen Vorgang auch Einbruch oder Hausfriedensbruch.

In diesem Sinne haben Sie vielleicht recht, wenn Sie jedem raten, Sie "nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden". Straftäter trifft es dann vielleicht eher. Achne, sie wollen die Wohnung ja nicht persönlich "betreten". Hm, ist das denn wenigstens eine Anstiftung zu einer Straftat?

Dann sagten sie noch:

"Aber bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Überwachungsstaat hört es auf. Es ist schändlich, dass gerade die Linkspartei alias PDS/SED damit agitiert."

Schändlich? Ist es nicht viel eher peinlich, wie sich die Linien verschoben haben, wie die CDU/CSU zu einer Überwachungspartei geworden ist und die Linke die Bürgerrechte für sich entdeckt haben? Nein Herr Schäuble, ihre Kritiker haben vollkommen recht. Ich unterstelle Ihnen sogar eine gewisse Paranoia, wenn sie Stümper wie die aus dem Sauerland ernsthaft als Terroristen bezeichnen, um Ihre Maßnahmen zu rechtfertigen.

PS: Bitte bei all dem Schäuble-Bashing auch Frau Zypries nicht vergessen, die macht genauso einen Mist wie z.B. den "Anti-Hacker-Paragraphen" oder die Vorratsdatenspeicherung.